Leider verfügen wir nicht über einen chirurgischen Kassenarztsitz, so dass eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen – auch bei medizinisch indizierten Leistungen – leider nicht möglich ist. Alle Patienten können aber als Privat-/Selbstzahlerpatienten behandelt werden – jeder Patient ist willkommen.
Ästhetische Leistungen sind grundsätzlich Selbstzahlerleistungen und werden weder von der privaten noch von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.